Partnerbedingungen für das DirectTender Partnerprogramm
Version 1.0
1. Geltungsbereich
Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am DirectTender Partnerprogramm. Partner empfehlen die Plattform über ihren persönlichen Partnerlink und können für eindeutig zugeordnete, vollständig bezahlte und nicht stornierte Bestellungen eine Provision erhalten.
2. Anmeldung und Freigabe
Die Teilnahme setzt ein registriertes DirectTender-Firmenkonto und eine vollständige Partneranfrage voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Freischaltung erfolgt erst nach manueller Prüfung und schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch DirectTender.
3. Partnerlink und zulässige Werbung
Der persönliche Partnerlink darf in eigenen geschäftlichen Kontakten, auf eigenen Websites, in sozialen Netzwerken und in rechtmäßig versandter Kommunikation verwendet werden. Der Partner muss seine Empfehlung als geschäftliche beziehungsweise provisionsbasierte Empfehlung transparent kennzeichnen.
Unzulässig sind insbesondere Spam, irreführende Aussagen, Markenmissbrauch, bezahlte Anzeigen auf geschützte DirectTender-Markenbegriffe ohne vorherige Zustimmung, automatisierte Scheinregistrierungen, Eigenbestellungen zur Provisionsgewinnung sowie jede Manipulation der Zuordnung oder Abrechnung.
4. Zuordnung von Empfehlungen
Eine Empfehlung wird über den persönlichen Partnerlink und die technische Zuordnung innerhalb der im Partnerprogramm eingestellten Frist erfasst. Die aktuell konfigurierte Zuordnungsdauer beträgt 30 Tage. Maßgeblich sind die im DirectTender-System gespeicherten Daten.
5. Provision
Sofern keine individuelle Vereinbarung hinterlegt ist, beträgt die Standardprovision 10,00 % des provisionsfähigen Netto-Umsatzes. Eine Provision entsteht erst, wenn die zugehörige Bestellung vollständig bezahlt, technisch eindeutig zugeordnet und nicht widerrufen, storniert, zurückgebucht oder erstattet wurde.
Steuern, Gebühren, Rabatte, Gutschriften, Rückerstattungen und nicht provisionsfähige Leistungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei nachträglicher Rückabwicklung kann eine bereits vorgemerkte oder gutgeschriebene Provision korrigiert werden.
6. Sicherheitsfrist und Auszahlung
Provisionen werden nach Ablauf einer Sicherheitsfrist von derzeit 14 Tagen auszahlbar. Die aktuell konfigurierte Mindestauszahlung beträgt 100,00 EUR. Auszahlungen erfolgen nur auf vollständig und korrekt hinterlegte Auszahlungsdaten.
Der Partner ist selbst für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Provisionen und für erforderliche Rechnungen, Nachweise oder Meldungen verantwortlich.
7. Pflichten des Partners
Der Partner hält seine Konto-, Kontakt- und Auszahlungsdaten aktuell, beachtet geltendes Wettbewerbs-, Datenschutz- und Werberecht und verwendet bereitgestellte Werbemittel nur im freigegebenen Zusammenhang. Zugangsdaten und Partnerlink dürfen nicht missbräuchlich weitergegeben werden.
8. Sperrung und Beendigung
DirectTender kann die Teilnahme bei Verstößen, Manipulationsverdacht, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken oder aus wichtigem Grund vorübergehend sperren oder beenden. Nach Beendigung dürfen Partnerlink, Marken und Werbemittel nicht weiter verwendet werden. Rechtmäßig entstandene und geprüfte Ansprüche bleiben vorbehaltlich notwendiger Korrekturen bestehen.
9. Änderungen des Partnerprogramms
DirectTender kann Konditionen, Provisionssätze, Zuordnungsfristen, Sicherheitsfristen und technische Abläufe mit Wirkung für zukünftige Empfehlungen anpassen. Wesentliche Änderungen werden im Partner-Dashboard oder per E-Mail bekannt gegeben. Die jeweils gültige Version wird auf dieser Seite veröffentlicht.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Nicht öffentliche Informationen über Kunden, Bestellungen, Provisionen, Systeme oder Geschäftsabläufe sind vertraulich zu behandeln.
11. Haftung
DirectTender haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für vom Partner selbst erstellte Werbeaussagen, rechtswidrige Kontaktaufnahmen oder sonstige Pflichtverletzungen des Partners trägt dieser die Verantwortung.
12. Schlussbestimmungen
Ergänzende individuelle Vereinbarungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulässig.

